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Jokertage
Neu können alle sechs auf die Sekundarstufe fallenden Jokertage auch zusammengefasst bezogen werden.
Jokertage sind nicht bewilligungspflichtig, es genügt eine vorgängige Information durch die Eltern über KLAPP. Die Jokertage können einzeln oder zusammenhängend gewählt und nur als ganze Tage bezogen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff vor- oder nachzuarbeiten. Die Lehrpersonen sind berechtigt, Prüfungen nachholen zu lassen.
An folgenden besonderen Schulanlässen dürfen keine Jokertage bezogen werden:
- am ersten Schultag des Schuljahres
- an Elternbesuchstagen
- während Klassenlagern
- am Sport- und Spieltag
- in der 2. Sek – während dem Stellwerk
- in der 3. Sek – am Tag der Präsentation der Abschlussarbeiten
- in der 3. Sek – am Tag der Abschlussfeier