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Dispensationen, Urlaub
Für eine Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Ausführlichere Informationen finden Sie unter den Weisungen des Volksschulamtes Absenzen, Jokertage und Dispensationen.