Dispensationen, Urlaub

Für eine Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere:

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Ausführlichere Informationen finden Sie unter den Weisungen des Volksschulamtes Absenzen, Jokertage und Dispensationen.

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